
Nach einem der bislang größten Legionellen-Ausbrüche in Österreich mit 43 Erkrankten im Raum Bregenz im Winter 2024/25 kommt es nun zu einem gerichtlichen Nachspiel. Drei Mitarbeitende zweier Unternehmen müssen sich vor Gericht verantworten, wie die Sprecherin der Staatsanwaltschaft Feldkirch, Karin Dragosits, der APA mitteilte. Betroffen sind Beschäftigte jenes Betriebs, dessen Kühlturm als Auslöser des Krankheitsgeschehens gilt, sowie des Unternehmens, das mit der Wartung dieser Anlage beauftragt war.
Die Staatsanwaltschaft hat Strafantrag wegen fahrlässiger Gemeingefährdung eingebracht. Zusätzlich wurde die Verhängung einer Verbandsgeldbuße beantragt, die sich nach den Angaben der Behörde gegen den Ursprungsbetrieb im Vorarlberger Unterland richten dürfte. Ermittlungen gegen weitere Personen wurden eingestellt. Für den Vorwurf der fahrlässigen Gemeingefährdung sieht das Strafgesetzbuch grundsätzlich eine Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr oder eine Geldstrafe von bis zu 720 Tagessätzen vor. Wird – wie in der Anklage behauptet – eine „schwere Körperverletzung einer größeren Zahl von Menschen“ verursacht, erhöht sich der Strafrahmen auf bis zu drei Jahre Haft.
Die Serie von Legionellen-Erkrankungen hatte die Behörden Ende 2024 und Anfang 2025 über Wochen beschäftigt. Aufgrund der auffälligen Häufung von Fällen wurden mehr als 300 Tests durchgeführt, Wetterdaten ausgewertet und die Aufenthaltsorte der Erkrankten systematisch erhoben. Die Agentur für Gesundheit und Ernährungssicherheit (AGES) berichtete, dass zahlreiche Betroffene schwere Lungenentzündungen entwickelten. Insgesamt mussten 42 Personen im Krankenhaus behandelt werden, zehn von ihnen auf einer Intensivstation.
Da Legionellen über Tröpfcheninfektion übertragen werden, konzentrierten sich die Ermittlungen auf Anlagen, in denen Aerosole entstehen können. Im Fokus standen Schwimmbäder, Autowaschanlagen, Kühltürme und medizinische Ordinationen. Im Verlauf der Untersuchungen kristallisierte sich ein Kühlturm in einem Betrieb im Vorarlberger Unterland als wahrscheinliche Quelle des Ausbruchs heraus. Die strafrechtliche Aufarbeitung soll nun klären, ob Wartungspflichten oder Sicherheitsvorgaben verletzt wurden und ob dadurch die Erkrankungen einer größeren Zahl von Menschen in Kauf genommen wurden.